Rahmenbedingungen

 

Personzentrierte Psychotherapie

Die vom amerikanischen Psychologen und Psychotherapeuten Carl Rogers (1902-1987) gegründete Personzentrierte Psychotherapie ist eine staatlich anerkannte Form der Psychotherapie. Sie geht davon aus, dass eine therapeutische Haltung von Einfühlsamkeit, unbedingter Wertschätzung und Aufrichtigkeit seelisches Wachstum wesentlich fördert und den positiven Umgang mit Krisen oder Kränkungen ermöglicht.

Mit ihrer humanistischen Ausrichtung setzt Personzentrierte Psychotherapie auf die Ressourcen und kreativen Möglichkeiten jedes Menschen, sich zu entfalten und mit Problemen umzugehen. Im Dialog mit der Therapeutin bzw. dem Therapeuten sollen Menschen Vertrauen in den eigenen Wert, die eigenen Wahrnehmungen und Gefühle gewinnen – so kann ein bewusster, flexibler und realistischer Umgang mit sich selbst und anderen entstehen. „Hilfe zur Selbsthilfe“ steht im Fokus dieser psychotherapeutischen Fachrichtung.

 

Erstgespräch

Gemeinsam finden wir heraus, ob und wie wir zusammenarbeiten möchten. Wir klären Ihr(e) Anliegen, Wünsche oder Ziele und besprechen, ob ich hierfür mit meiner Methode für Sie hilfreich sein kann. Am Ende der Einheit (50 min) entscheiden Sie, ob Sie eine Psychotherapie gerne in Anspruch nehmen möchten. Gerne informiere ich Sie über Kostenzuschüsse und Kostenübernahmen durch Krankenkassen und Privatversicherungen und begleite Sie bei der Antragsstellung.

 

Arbeitssetting

Wir sehen einander zumeist einmal pro Woche für 50 Minuten in der Praxis. Regelmäßigkeit ist für Ihren Therapieprozess sehr wichtig. Veränderungen in der Persönlichkeitsentwicklung können auch andere Therapieintervalle erfordern.

 

Absageregelungen

Im Fall, dass Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen spätestens 48h im Voraus telefonisch, per SMS oder Email abzusagen. Der Raum und Termin ist für Sie reserviert, daher bitte ich um Verständnis, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung gestellt werden müssen.

 

Verschwiegenheit

Gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes unterliege ich einer strikten Verschwiegenheitspflicht. Ihre mir anvertrauen Themen bleiben geheim und können in einem geschützten Rahmen besprochen werden.